AGBs

I. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen justkidding und einem Unternehmer gemäß § 1 Abs 1 UGB (DRGBl 1897 S 219 idgF) (im folgenden AG genannt). Diese gelten insbesondere auch dann, wenn der AG Allge­meine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

2. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von justkidding.



II. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von justkidding bzw. der Auftrag des AG, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von justkidding sind freibleibend und unverbindlich.

2. Erteilt der AG einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei justkidding gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch justkidding zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass justkidding zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass es den Auftrag annimmt.III. LEISTUNGSUMFANG, MEHRLEISTUNGEN, FREMDLEISTUNGEN1. Der Leistungsumfang eines Auftrags ist im Offert festgehalten. Mehrleistungen, die über den in Briefing und Offert definierten Leistungsumfang hinausreichen, werden von justkidding nach­ offeriert und sind vom Auftraggeber gesondert abzugelten.

3. Der AG wird justkidding unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird justkidding von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der AG trägt den Aufwand, der da­ durch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von justkidding wiederholt werden müssen oder verzögert werden.3. Kommt es bei der Umsetzung eines Projektes durch Handlungen des AG zu Mehraufwand, so wird dieser mit den geltenden Stundensätzen von justkidding nachverrechnet. Dies gilt vor allem für:
3.1. Ein neues Briefing, welches vom ursprünglichen Briefing abweicht,
3.2. die Übergabe neuer Texte oder Bilder nach bereits erfolgter Textübergabe,
3.3. Autorenkorrekturen nach bereits erteilter Freigabe durch den AG.

4. justkidding ist ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen entweder gegen ortsübliches Entgelt selbst zu erbringen oder imNamen und für Rechnung seines AG an Dritte in Auftrag zu geben.5. Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) können vom AG an externe Producer­Fachleute oder an justkidding vergeben werden. Sie erfordern einen getrennten Auftrag und erfolgen gegen Entgelt.



IV. ENTGELTLICHKEIT VON PRÄSENTATIONEN
1. Die Einladung des AG, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. dem Offert. Sollte ein Entgelt nicht vereinbart worden sein, gebührt justkidding dieses nach deren gültigen Tarifrichtlinien)*. Es steht justkidding frei, die Einladung zur Präsentation schriftlich oder durch die Abhaltung der Präsentation anzunehmen und den Auftrag zu erfüllen.

2. Der Umfang einer Präsentation (die Anzahl der Entwürfe) wird im Offert festgelegt.

3. Die Präsentation gilt als Abschluss der Entwurfsphase. Eine weitere Präsentation neuer Entwürfe ist, sofern nicht anders vereinbart, gesondert abzugelten

.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten, insbesonderean abgelehnten Entwürfen oder präsentierten Alternativen.

5. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht abgegoltenoder in von justkidding gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist justkidding berechtigt, die präsen­tierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.



V. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1. Alle Entwürfe, Layouts, Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

2. Soweit zwischen AG und justkidding nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt justkidding dem AG an ihren eigenen Werken ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein. Die Rechtseinräumung steht jedoch unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Bezahlung der für diese Werke verrechneten Vergütung. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt das Werknutzungsrecht jedenfalls räumlich auf die Republik Österreich und zeitlich auf die Dauereines aufrechten Rechtsverhältnisses beschränkt.

3. Die dem AG eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von justkidding an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.

4. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumtwurde.

5. Vorschläge und Weisungen des AG oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinenEinfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

6. Der AG garantiert, dass er zur Verwendung aller an justkidding übergebenen Vorlagen berechtigt ist und diese insbesondere frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Garantie nicht zur Verwendung berechtigt sein, hält der AG Justkidding über deren erste Aufforderung unterVerzicht auf alle Einwendungen für alle Rechtsansprüche Dritter schad­ und klaglos.

7. Hinsichtlich der von Justkidding beauftragten Dritten geschaffenen Werke oder erbrachten Leistungen wird Justkidding Werknutzungsbewilligungen nach Maßgabe des vom Auftraggebererteilten Auftrags oder des mit dem Auftraggeber vereinbarten Umfangs einholen.



VI. DIGITALE DATEN

1. Justkidding ist nicht verpflichtet, digitale Daten, insbesondere Layoutdaten, an den AG herauszugeben. Wird dies vom AG gewünscht, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2. Der AG erwirbt keine Rechte an Layoutdaten, solange dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Hat justkidding dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von justkidding an Dritte weitergegeben oder verändert werden.

4. justkidding übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten auftreten. Dies gilt sowohl für die Folgen inhaltlicher als auch technischer Mängel und Computerviren.



VII. TERMINE

1. Frist­ und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. justkidding bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den AG allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er justkidding eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an justkidding.

2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der AG vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von justkidding.

3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von justkidding – entbinden justkidding jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der AG mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwen­digen Verpflichtungen (zB. Freigaben oder Bereitstellung von Unterlagen und Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Eventuell daraus entstehende Mehrkosten werden von justkidding nachverrechnet.



VI. VERGÜTUNG

1. Die Vergütung von Entwürfen, Layouts, Texten und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt auf der Grundlage des von justkidding gelegten Offerts.

2. Das Gesamthonorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
2.1. Konzept, Entwurf, Präsentation
2.2. Umsetzung, graphische Gestaltung, Reinzeichnung, Produktion
2.3. Copyright (Nutzungsrecht)
2.4. Nebenkosten, Fremdleistungen

3. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von justkidding schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird justkidding den AG auf die höheren Kosten hinweisen und auf Basis der aktuellen Stundensätze ein zusätzliches Offert unterbreiten.

4. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung innerhalbder im Offert festgelegten Zahlungsfrist und ohne Abzug fällig.

5. Bei Zahlungsverzug ist justkidding berechtigt, monatlich kapitalisierte, gesetzliche Verzugszinsenzu verrechnen.

6. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü­tung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.



VII. FREIGABE

1. Alle Layouts, Reinzeichnungen und Texte sind vor Weiterverarbeitung, Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung innerhalb von 3 Tagen vom AG schriftlich freizugeben.

2. Mit der Freigabe der Arbeiten durch den AG übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

3. Die Produktionsüberwachung (Überwachung der Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung) durch justkidding erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten (s. Punkt III.5.).



VIII. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

1. justkidding haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für Fehler, die aufgrund leichter Fahr­lässigkeit entstanden sind. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit haftet Justkidding bis zur Höhe des Honorars (ohne Nebenkosten, Fremdleistungen und Umsatzsteuer). Ein darüber hinaus­ gehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch justkidding ver­ schuldet wurde.

2. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs­ und Besorgungsgehilfen.

3. Wenn justkidding notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall tritt justkidding lediglich als Vermittler auf und übernimmt gegenüber dem AG keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit justkidding keinAuswahlverschulden trifft.

4. justkidding haftet nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn die Vorlagen vom AG freigegeben oder dem AG zur Freigabe angeboten wurden.

5. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs­, marken­, kennzeichnungs­ und verwaltungs­rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt justkidding keine Haftung.

6. Der AG stellt justkidding von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen justkidding stellen wegen eines Verhaltens, für das der AG die Verantwortung bzw. Haftung trägt oder das in seine Sphärefällt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8. justkidding verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

9. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werksschriftlich bei justkidding geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Kosten, die durch Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von justkidding zur Mängelbehebung entstehen, trägt der AG. Im Fall der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vor­rang vor Minderung oder Wandlung.

10. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von justkidding ist ausgeschlossen. Das Vor­liegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom AG zu beweisen.IX. RÜCKTRITT UND STORNO1. Der AG und justkidding sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Grün­ den vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom AG das Präsentationshonorar gemäß Punkt IV. zu bezahlen ist.2. Storniert der AG während der Umsetzungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von justkidding zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorar zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs­ und Kostenaufwands.3. Unabhängig davon ist Justkidding berechtigt, dem AG ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und dadurch erlittenen Schaden in Rechnung zu stellen. Die Verrech­nung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei justkidding.



X. SCHLUSSBESTIMMUNG

1. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt österreichisches Recht, ausgenommen dessen Kollisionsnormen und des UN­Kaufrechts (BGBl 1988/96 idgF). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von justkidding.